§ 1 Vertragsschluss, Laufzeit, Kündigung
(1) Der Vertragsschluss zwischen Michalski Video (Inhaber Jan Michalski) und dem Auftraggeber kann fernmündlich (Videochat, Telefon), elektronisch (E-Mail, GoogleDocs oder andere elektronische Form) oder schriftlich erfolgen. Als Vertragsannahme gilt auch die Zustimmung per E-Mail auf ein gestelltes Angebot.
(2) Sofern diesem Vertrag kein konkretes Angebot zugrunde liegt, welches eine abweichende Regelung über die Vertragslaufzeit enthält, beträgt die Vertragslaufzeit 6 Monate ab Unterzeichnung.
(3) Bei einer vereinbarten Laufzeit endet das Vertragsverhältnis mit deren Ablauf, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Eine vorzeitige Kündigung ist vor Ablauf der Vertragslaufzeit nicht möglich.
(4) Die Laufzeit verlängert sich jeweils zu den bestehenden Konditionen um weitere 6 Monate, wenn nicht zuvor zum jeweiligen Laufzeitende mit der vereinbarten Frist, mindestens aber zwei Monate vor dem Ablaufdatum, gekündigt wird. Kündigungen bedürfen hierfür der Schriftform.
§ 2 Zahlungsvereinbarungen
(1) Rechnungen sind, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb von 5 Werktagen ab Rechnungsdatum fällig. Vereinbarte Preise verstehen sich dabei zzgl. Umsatzsteuer. Bei der Erstellung eines Imagefilms, werden 50% des Honorars bei Auftragserteilung und 50% nach Abnahme des produzierten Werks fällig. Im Falle von Stornierungen nach Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 50% des Gesamtbetrags fällig.
(2) Bei Projekten, die einer Laufzeit von 3-12 Monaten unterliegen, wie z.B. die Betreuung von Social Media Accounts bzw. die Erstellung von Video Reels oder das Schalten von Werbeanzeigen, wird eine im Angebot ausgewiesene „Setup-Gebühr“ fällig. Diese ist direkt nach den Onboarding-Termin zu entrichten. Die monatliche Gebühr ist zum 1. oder 15. eines jeden Monats fällig und ist für den Folgemonat zu entrichten.
(3) Michalski Video behält sich das Recht vor, im Falle eines Zahlungsverzugs die bestehenden Leistungen so lange anzuhalten, bis die offene Forderung beglichen ist oder von dem Recht zur außerordentlichen Kündigung Gebrauch zu machen.
(4) Rechnungen von Michalski Video werden in elektronischer Form als Datei-Anhang einer E-Mail im pdf-Format gestellt. Eine Rechnungsstellung per Post erfolgt nur, soweit sich beide Vertragsparteien auf diese Form der Rechnungsstellung im Rahmen des Kooperationsvertrags geeinigt haben und dies schriftlich festgehalten wurde.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Inbegriffen im Leistungsumfang ist grundsätzlich eine Korrekturschleife zwischen Auftraggeber und Michalski Video (Inhaber Jan Michalski). Änderungen über diese Korrekturschleife hinaus sind nicht vom Leistungsumfang enthalten. Nicht enthalten sind auch Änderungen nach bereits erteilter Freigabe durch den Auftraggeber. Änderungen dieser Art werden mit einem Stundensatz von 150,- € Netto in Rechnung gestellt. Soweit der Auftraggeber nach Abnahme des Film- bzw. Bildmaterials binnen 5 Werktagen keine schriftliche Mängelrüge erhebt, gilt das Werk als mangelfrei und vertragsgemäß abgenommen.
(2) Die Agentur schuldet nur die vorgenannten Tätigkeiten als Dienstleistung während der Vertragslaufzeit. Die Agentur ist nicht für die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges, wie das Erreichen bestimmter Umsatzzahlen oder Kennzahlen (Reichweite, Likes, Clicks, Conversions, Bewerbungen, Neukunden, Ranking usw.), verantwortlich, sondern die Dienstleistung der Agentur ermöglicht nur, solche Ziele zu erreichen.
(3) Mit dem Auftrag des Kunden zur Betreuung von Werbekonten ist gleichzeitig die Bevollmächtigung für die Schaltung von Anzeigen und die Vornahme anderer Geschäfte erteilt, bis der Kunde dies widerruft. Das Budget wird mit dem Kunden abgesprochen; sofern keine Absprache erfolgt, kann die Agentur die Höhe der Werbeausgaben unter Rücksichtnahme auf den Zweck der Zusammenarbeit und die wirtschaftliche Lage des Kunden bestimmen.
(4) Die Kosten für Werbeanzeigen auf Plattformen Dritter sind nicht in der Vergütung enthalten und vom Kunden gesondert und in eigener Verantwortung an die Werbeplattform zu zahlen.
§ 4 Nutzungsrechte
(1) Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem gelieferten Bild- und Filmmaterial um urheberrechtlich geschützte Werke gem. § 2 UrhG handelt. Dem Auftraggeber wird das ausschließliche Nutzungsrecht nach § 31 UrhG an dem zu produzierenden Werk durch Michalski Video eingeräumt. Eigentumsrechte werden nicht übertragen. Die Einräumung des Nutzungsrechts steht unter der Bedingung vollständiger Begleichung von Zahlungsansprüchen. Sonstige Änderungen des Werks bedürfen gem. § 23 UrhG der Einwilligung.
§ 5 Referenz
(1) Der Auftraggeber räumt Michalski Video das kostenlose, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht ein, die Zusammenarbeit sowie die von Michalski Video erbrachten Leistungen zu beschreiben und im Zusammenhang einer Referenz-Kunden-Nennung zu verwenden. Dazu gehört unter anderem die Verwendung von Logos des Auftraggebers; die Verwendung von Fotos, Videos, Grafiken und anderem Material, welches im Kontext der Zusammenarbeit entstanden ist; sowie der Veröffentlichung von Ergebnissen zur publizistischen Illustration und zu Werbezwecken sowohl in Print- als auch in elektronischen Medien. Diese Einwilligung kann aus wichtigem Grund widerrufen werden.
§ 6 Abnahmepflicht, Mitwirkungspflicht und Verzögerung
(1) Die Vertragsparteien haben, sofern nicht anders vereinbart, mit der Umsetzung des Projekts unverzüglich zu beginnen. Dies ist in der Regel das Onboarding-Gespräch durch den Auftragnehmer. Sollte der Auftraggeber, aus welchen Gründen auch immer, den vereinbarten Starttermin nicht einhalten oder das Projekt nach Vertragsschluss nach hinten verschieben, so werden pro Monat bei Verschiebung des Projekts 20 Prozent des Auftragsvolumens zusätzlich zur Auftragssumme fällig. Im Laufe des Onboardings, der Konzeption und der Planung vereinbaren die Parteien einen oder mehrere Drehtermine. Diese können bis zu 14 Tage vor dem geplanten Dreh durch den Auftraggeber kostenfrei verschoben werden. Aufgrund der Planungssicherheit auf Seiten des Auftragnehmers kann ein Drehtag nach dieser Frist nicht mehr verschoben werden. Verschiebt der Auftraggeber einen Drehtag dennoch, so werden pro Drehtag 1.000,-- EUR zzgl. MwSt. sofort fällig.
(2) Im Rahmen der Schaltung von Werbeanzeigen kann es immer wieder zu unvorhersehbaren Unterbrechungen der Kampagnen kommen. Der Auftragnehmer kommt hierbei, soweit er kein Verschulden trägt, nicht in Verzug der Leistungserbringung. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass sämtliche Werbekonten und dazugehörige Anbindungen und Softwares im Eigentum des Kunden stehen und der Auftragnehmer hierauf keinen Einfluss hat.
(3) Der Auftraggeber ist ferner dazu verpflichtet, vor dem Veröffentlichungszeitpunkt der gestalteten Inhalte, diese abzunehmen und zur Veröffentlichung freizugeben. Mit Kenntnisnahme der Fertigstellung wird dem Auftraggeber eine Abnahmefrist von 3 Werktagen gewährt, beginnend mit entsprechend zugegangener Mitteilung per E-Mail. Verstreicht diese Frist, ohne dass der Auftraggeber dahingehend tätig geworden ist, so gelten die Inhalte als abgenommen und zur Veröffentlichung freigegeben. Gibt der Auftraggeber auf diesem Wege Inhalte frei, haftet Michalski Video mit Ausnahme von vorsätzlichem und grob fahrlässigem Verhalten nicht für fehlerhafte Stellenanzeigen und/oder sonstige Leistungen.
(4) Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer alle zur Erfüllung der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen notwendigen Ressourcen und Informationen (Logo-Dateien, das Corporate Design (wenn vorhanden), zeitliche Ressourcen), zeitnah zur Verfügung zu stellen. Falls aufgrund nicht zur Verfügung gestellter Ressourcen oder Informationen seitens des/der Auftraggebers/in die vereinbarten Dienstleistungen nicht getätigt werden können, so ist der Auftragnehmer weiterhin berechtigt die vertraglich vereinbarten Rechnungsbeträge einzufordern.
(5) Der Auftraggeber verpflichtet sich, unverzüglich die für seine Online Auftritte erforderlichen Rechtstexte kümmern, sofern dies noch nicht geschehen ist, insbesondere Datenschutzerklärung und Impressum, auch für jeden Social-Media-Auftritt. Die Agentur übernimmt weder Formulierung noch Kontrolle von Rechtstexten. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die rechtskonforme Einbindung der Texte und Ausgestaltung seiner Veröffentlichungen. Die Agentur empfiehlt, sich zur Erfüllung dieser Pflichten anwaltlich beraten zu lassen.
§ 7 Gestaltung
(1) Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Videos/Fotos/Grafiken oder Ähnliches stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des Auftragnehmers unterliegen. Reklamationen und / oder Mängelrügen hinsichtlich des vom Auftragnehmer ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Foto-/Videografie sind ausgeschlossen.
§ 8 Archivierung
(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des Videomaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart werden. Originaldateien, wie RAW-Dateien verbleiben beim Auftragnehmer. Eine Herausgabe an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter schriftlicher Vereinbarung.
§ 9 Geheimhaltung
(1) Alle Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers, die im Rahmen des Vertragsverhältnisses zugänglich werden, werden von dem Auftragnehmer vertraulich behandelt.
§ 10 Haftung
(1) Für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekten übernimmt Michalski Video keine Haftung. Eine rechtliche Prüfung hinsichtlich der Vereinbarkeit des produzierten Werks mit Straf-, Jugend-, Urheber-, Marken-, Wettbewerbs-, Datenschutz- oder Persönlichkeitsrecht nimmt Michalski Video nicht vor. Vielmehr obliegt eine solche Prüfung dem Auftraggeber als Verwender.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz der Agentur, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.
(2) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht.
Michalski Video (Inhaber Jan Michalski) 01.01.2024